Punkte bei der Punktereform

Im Zusammenhang mit der geplanten Punktereform wurde am 26.06.2013 ein Kompromiss gefunden. Die Neuregelung tritt zum 01.05.2014 in Kraft treten. Einige Juristen haben die FAQs zur geplanten Punktereform zusammengestellt und beantwortet.

Der Kompromissvorschlag sieht zudem vor, weitere Delikte mit je einem Punkt in den Katalog aufzunehmen. Dazu gehören das Blockieren von Feuerwehreinfahrten und Rettungswegen sowie Fahrerflucht. Mit der Reform will Ramsauer das Punktesystem einfacher und gerechter machen. Statt der Skala von einem Punkt bis sieben Punkte soll es je nach Schwere des Vergehens noch einen, zwei oder drei Punkte geben. Der Führerschein soll künftig bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten entzogen werden.

Kompromiss bei der Punktereform


Was wird im Verkehrszentralregister eingetragen?

heute:

alle Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von € 40,-
alle Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

ab 1.5.2014: nur noch die in Anlage 13 FeV abschließend genannten

Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße ab € 60,-
Verkehrsstraftaten


Was wird ab 01.05.2014 nicht mehr eingetragen?

Es wird bei solchen Taten auf die Eintragung verzichtet, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben. Geahndet werden die Verstöße selbstverständlich auch in Zukunft

Insbesondere folgende Straftaten entfallen:

Beleidigung im Straßenverkehr
Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz
Kennzeichenmissbrauch (sofern ohne Fahrverbot)
Unfall mit leichter Verletzung (sofern ohne Fahrverbot)

Insbesondere folgende Ordnungswidrigkeiten entfallen:

Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw


Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Jeder hat Anspruch auf kostenlose Auskunft aus dem Verkehrszentralregister. Aus Gründen des Datenschutzes sind dabei gewisse Formalitäten zu beachten. So kann der Antrag schriftlich durch die Post, nicht aber mittels Telefax gestellt werden; telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Bei der Punkteauskunft muss sichergestellt sein, dass kein Unbefugter die persönlichen Daten erhält. Der so genannte Identitätsnachweis erfolgt entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder durch gut lesbare Kopien des Personalausweises oder des Passes (Vorder- und Rückseite).


Was passiert mit den verbleibenden Eintragungen?

Eintragungen, die zum 01.05.2014 nicht gelöscht werden, sollen entsprechend folgender Tabelle umgerechnet werden.

Punktestand vor01.05.2014 Punktestand neu
1 – 3 1
4 – 5 2
6 – 7 3
8 – 10 4
11 – 13 5
14 – 15 6
16 – 17 7
≥ 18 8

Flensburger Punkte und ihre Folgen

Immer mehr Verkehrsteilnehmer sind in Flensburg registriert. Sie vielleicht auch? Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, informieren wir Sie über das Punktesystem.

Punkte Flensburg

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