Seit Anfang 2011 neu an den Tankstellen: Ottokraftstoffe mit der Zusatzbezeichnung „E10“. „E“ steht für Ethanol, die Zahl „10“ für max. 10 Vol.%. Im Gegensatz zu den bisherigen Ottokraftstoffen (E5) ist E10 jedoch nicht für alle Fahrzeuge geeignet!
Entscheidend sind die Hersteller-Angaben!
Jeder Autofahrer muss Gewissheit haben, ob sein Fahrzeug Ottokraftstoffe mit einem höheren Ethanolanteil ohne Schäden nutzen kann. Entscheidend hierfür sind die Angaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers/-importeurs. Entsprechende Informationen sind auf den Internetseiten der Fahrzeughersteller/-importeure veröffentlicht. Einige Fahrzeughersteller/-importeure (z.B. Audi, Daihatsu, Mercedes, Toyota, Lexus) bieten hier auch eine direkte Abfragemöglichkeit über die Fahrzeugidentnummer (FIN) an. Darüber hinaus hat die DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) im Auftrag der Fahrzeughersteller/-importeure die Broschüre „E10-Verträglichkeit von Kraftfahrtzeugen“ erstellt. Diese enthält eine Übersicht aller vorliegenden Verträglichkeitsangaben. Weitere Informationen finden sie bei BMU
Steigt durch E10 der Kraftstoffverbrauch?
Der Kraftstoffverbrauch wird kraftstoffseitig von zwei Faktoren beeinflusst. Zum einen beträgt der Energiegehalt von Ethanol nur etwa zwei Drittel des Energiegehalts von Ottokraftstoff, zum anderen hat Ethanol bessere Verbrennungseigenschaften und erhöht die Oktanzahl. Aufgrund der verschiedenen Motor- und Regelungstechniken sind einheitliche Angaben über den Kraftstoffverbrauch bei der Zumischung von Ethanol daher nicht möglich. Als Richtwert kann man von ca. 3 % ausgehen im Vergleich zu Ottokraftstoff ohne Ethanolbeimischung. Da jedoch auch der derzeitige Ottokraftstoff bereits bis zu 5 Vol.-% Ethanol enthält, liegt der zusätzlich Mehrverbrauch bei ca. 1,5 %.
Auch Kraftstoffverbrauchsmessungen auf dem ADAC-Abgasprüfstand bestätigen diesen „theoretischen“ Wert. So ergaben Vergleichsmessungen mit E10- und E5-Kraftstoffen (E10: 9,1 Vol.% Ethanol, E5: 4,9 Vo.% Ethanol) im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) einen Kraftstoffmehrverbrauch von 1,5 % (4,85 l/100km zu 4,78 l/100 km) bei der Verwendung von E10. Als Testfahrzeug diente ein Opel Agila 1,2 l (69 kW, Euro 5). Die CO2-Emissionen wurden dagegen um 0,9 % (110,59 g/km zu 111,65 g/km) reduziert. Zusätzlich zu dieser Reduktion ist zu berücksichtigen, dass das bei der Verbrennung von Ethanol frei werdende CO2 vorher von den Pflanzen aus der Atmosphäre entzogen wurden. Der CO2-Einsparungseffekt ist also größer als am Auspuff gemessen.
Abweichungen im Alltagsbetrieb nach oben und unten sind möglich, denn die größten Verbrauchsunterschiede sind nach ADAC Erfahrung auf unterschiedliche Fahrweise und auf äußere Einflüsse (Verkehrsfluss, Witterung, Streckenführung und Topographie, Außentemperatur usw.) zurück zu führen.
Was tun nach Fehlbetankung von nicht E10-tauglichen Fahrzeugen mit E10?
Sofern Fahrzeug für E10 freigegeben ist: Nutzung von E10 im Ausland?
Nachdem im Ausland bezüglich E10 noch unterschiedliche nationale Kraftstoffnormen gelten, führt das dort zu teilweise abweichenden Hersteller-Freigaben. Solange die EU-Norm nicht flächendeckend umgesetzt ist, raten wir im Ausland deshalb von der Verwendung von E10 grundsätzlich ab.
E10: Gesetzliche Rahmenbedingungen – Umsetzung der EU-Richtlinie
Bis Ende 2010 waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den max. zulässigen Ethanol-Anteil im Otto-kraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der Richtli-nie 2009/30/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG. In Deutsch-land erfolgte die Umsetzung im Rahmen des 9. Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes und der Verordnung zur Einführung von E10-Kraftstoff sowie zur Rechtsbereinigung im Bereich Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV).
Es besteht jedoch kein Zwang, dass E10 angeboten werden muss. Zwar muss die Branche nachweisen, einen Anteil von 6,25 % am Kraftstoffabsatz aus nachwachsenden Rohstoffen zu gewinnen. Dafür gibt es aber verschiedene Wege, zum Beispiel könnte sie auch den Absatz von Biodiesel – vor allem im Nutzfahrzeugbereich – steigern. Im Übrigen galt die Quote von 6,25 % auch schon 2010 und nicht erst seit der Einführung von E10, d.h. auch bisher hat die Mineralölwirtschaft schon Mittel und Wege finden müssen, die Quote zu erfüllen, oder entsprechende Ausgleichszahlungen leisten müssen. E10 ist und bleibt ein freiwilliges Angebot der Mineralölindustrie.