Das neue Punktesystem in Flensburg – So funktioniert es

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Das alte Flensburger Punktesystem unterlag im Jahr 2014 einer Überarbeitung und Modernisierung, die viele Änderungen mit sich brachte. Demnach müssen Autofahrer nun z.B. schon bei 8 statt 18 Punkten einen Fahrerlaubnisentzug fürchten. Was sich weiterhin verändert hat, klärt der folgende Text.

Die sogenannte „Punktereform“ fand am 01.05.2014 statt. In diesem Zuge wurde auch das altbekannte Verkehrszentralregister in Fahreignungsregister umbenannt. Die wohl größte Veränderung bestand jedoch in der Verringerung der Punkte. So erhalten Verkehrsteilnehmer zwar nicht mehr für jedes Vergehen, welches früher bestraft wurde, einen Punkt, jedoch darf ein Kraftfahrer auch nur noch maximal 8 Punkte insgesamt erhalten. Für einige Ordnungswidrigkeiten wurde die Anzahl der Punkte wiederrum verringert.

Mit Eintritt der Punktereform mussten alte Punkte umgerechnet und angeglichen werden. Dies geschah nach folgendem Schema:

  • 1-3 Punkte früher = heute 1 Punkt
  • 4-5 Punkte früher = heute 2 Punkte
  • 6-7 Punkte früher = heute 3 Punkte
  • 8-10 Punkte früher= heute 4 Punkte
  • 11-13 Punkte früher = heute 5 Punkte
  • 14-15 Punkte früher = heute 6 Punkte
  • 16-17 Punkte früher = heute 7 Punkte
  • 18 Punkte früher = heute 8 Punkte

Nach dem neuen Punktesystem werden nur noch Punkte fällig, wenn die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro zusammenhängt oder die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. Zudem erhält ein Autofahrer nur noch maximal 3 Punkte je Vergehen. Daraus entstand eine neue Punkteregelung. Wer nun eine schwere Ordnungswidrigkeit begeht, wird mit einem Punkt bestraft. Ein sehr schweres Vergehen fordert wiederrum 2 Punkte. 3 Punkte werden bei Straftaten fällig. Solche Ordnungswidrigkeiten werden zudem mit einem Führerscheinentzug bestraft.

Veränderungen traten 2014 auch hinsichtlich der Verjährung und der Löschfrist der Punkte ein. Nach 2,5 Jahren verfallen Vergehen, die einen Punkt zur Folge hatten. 2 Punkte verjähren erst nach 5 Jahren und bis die Löschung von Ordnungswidrigkeiten mit 3 Punkten vorgenommen wird, muss sich der jeweilige Verkehrssünder sogar 10 Jahre gedulden.

Weitere Informationen zum neuen Punktesystem in Flensburg finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldkatalog.com viele weitere Informationen, Ratgeber und eBooks zu Themen, wie Verkehrsrecht, Jugendschutz und Strafrecht.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.

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